D., Facharzt für Neurologie, mit der Bitte um Klärung der Frage, ob eventuell ein weiteres diagnostisches oder therapeutisches Procedere anzustreben sei und ob dadurch aus neurologischer Sicht mit einer namhaften Besserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes zu rechnen sei. Aus unfallchirurgischer/versicherungsmedizinischer Sicht sollte ab dem 1. Januar 2022 in einer angepassten, leichten bis mittelschweren, wechselbelastenden (sitzend, gehend und stehend) Tätigkeit unter folgenden Voraussetzungen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben sein: Kein permanentes oder repetitives Besteigen von Treppen. Kein Besteigen von Leitern und Gerüsten sowie das Begehen von unebenem Gelände und