2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 2. September 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde, reichte eine Mitteilung der Invalidenversicherung (IV) zu beruflichen Massnahmen vom 18. August 2022 zu den Akten und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 2. September 2022, zugestellt am 6. September 2022, sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdegegner über das Datum des 1. März 2022 hinaus die UVG-Taggelder und Heilungskosten auszurichten.