1. In Gutheissung der Beschwerde – soweit darauf eingetreten wird – wird die Verfügung vom 2. September 2022 aufgehoben und die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen, damit diese auf die Neuanmeldung vom 26. Oktober 2021 eintrete und das Leistungsbegehren materiell prüfe. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten