Nach erfolgloser Infiltration wurde ein operativer Eingriff vorgeschlagen (VB 96 S. 4). Dass Schulterbeschwerden grundsätzlich behandelbar seien, wie dies RAD-Arzt Dr. med. D. festhielt, mag zwar zutreffen, steht der Anerkennung einer neuanmeldungsrechtlich relevanten Veränderung der Schulterbeschwerden indes nicht entgegen.