Glaubhaftmachung einer Veränderung insofern, als sich ein Leiden in seiner Intensität und in seinen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit verändert hat, wie etwa bei der Chronifizierung, bzw. der Schweregrad oder die Ausprägung der gleichlautenden Diagnosen und Befunde sich geändert haben (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_367/2016 vom 10. August 2016 E. 2.; 9C_286/2009 vom 28. Mai 2009 E. 3.2.2). Die Entwicklung der 2011 festgestellten beginnenden Osteochondrose zu einer nun fortgeschrittenen erosiven Osteochondrose mit konsekutiver moderater Neuroforamenstenose und die Zunahme der lumbalen Beschwerden weisen auf eine sich