D. in der Stellungnahme vom 23. August 2022 aus, neu sei ausschliesslich die Diagnose eines Impingementsyndroms der Schulter; diesbezüglich scheine ein operativer Eingriff in Planung zu sein. Da es sich bei den Schulterbeschwerden um eine Erkrankung handle, die grundsätzlich behandelbar sei, müsse der Verlauf der Behandlung abgewartet werden. Dass durch die Schulterbeschwerden ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert begründet werde, der eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründen könne, sei unwahrscheinlich (VB 101).