3.2. Die Verfügung vom 2. September 2022 basiert auf den Einschätzungen von RAD-Arzt Dr. med. D., Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Praktischer Arzt, vom 7. Februar 2022 (VB 94) und 23. August 2022 (VB 101). Dieser kam zum Schluss, mit den eingereichten Unterlangen -6- werde keine seit dem 25. Oktober 2011 eingetretene erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes glaubhaft gemacht (VB 94 S. 1; VB 101 S. 3). 4. 4.1. Die Beschwerdeführerin macht demgegenüber geltend, die im Rahmen des Neuanmeldungsverfahrens eingereichten medizinischen Berichte dokumentierten eine massive Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes.