heitszustandes mit Verfügung vom 2. September 2022 nicht auf das Leistungsbegehren ein. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 2. September 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. Oktober 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Die Verfügung vom 02.09.2022 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin seien Leistungen der Invalidenversicherung auszurichten. 3. Eventualiter sei ein fachärztliches Gutachten anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen" 2.2. In ihrer Vernehmlassung vom 15. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.