ATSG – weitere medizinische Abklärungen insbesondere zur Frage des Vorliegens und gegebenenfalls der Dauer einer Notfallsituation (Unaufschiebbarkeit der Behandlung aus medizinischen Gründen und Unangemessenheit der Rückkehr in die Schweiz; vgl. vorne E. 2.2.) vorzunehmen haben.