Alkoholkonsum" (VB 25, S. 2). Die Beschwerdeführerin trat in der Folge am 1. April in die Privatklinik E., T., ein und liess sich bis zum 29. Mai 2020 während 59 Tagen stationär behandeln, was Kosten von total EUR 27'472.17 verursachte (vgl. VB 17, und die Angaben der Beschwerdeführerin in Rz. 8 der Beschwerde). Dabei fanden vom 21. bis 29. Mai 2020 (und möglicherweise auch schon früher; vgl. VB 12) zahlreiche Visiten durch Dr. med. M., Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, T., statt, welche eine Alkoholabhängigkeit (ICD-10 F10.2) und eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) diagnostizierte (vgl. VB 23).