Dies gibt zu keinen Weiterungen Anlass. Indes ist nachfolgend ein Anspruch nach innerstaatlichem Recht gemäss Art. 36 KVV zu prüfen (vgl. dazu CHRISTOPH ROHRER, Der Umfang des Versicherungsschutzes der schweizerischen obligatorischen Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland, SZS 2007 S. 505, sowie GEBHARD EUGSTER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, Bundesgesetz über die Krankenversicherung, 2. Aufl. 2018, Rz. 39 ff. und insb. Rz. 14 zu Art. 34 KVG; je mit Hinweisen), wovon auch die Parteien übereinstimmend ausgehen.