Schliesslich sieht die Suva-Tabelle 5 betreffend "Integritätsschaden bei Arthrosen" vor, dass bei einem Nebeneinander von Arthrose und Gelenksinstabilität derjenige Zustand für die Integritätsentschädigung massgebend ist, welcher die höhere Integritätseinbusse bedeutet, wobei "in der Regel keine Kumulation" stattfinden soll. Dies – und das darauf gestützte Vorgehen von Dr. med.