kniende und/oder kauernde Tätigkeiten, und ohne Arbeiten mit repetitivem Treppensteigen, insbesondere unter Gewichtsbelastung, voll arbeitsfähig. Diese Beurteilung gelte "sowohl bei Belassen des nunmehrigen Zustands, als auch später nach Implantation einer TP" (VB 300). Gleichentags hielt er zudem fest, aufgrund der Diagnose einer lateralbetonten femoro-tibialen Gonarthrose am linken Kniegelenk mit VKB-Insuffizienz bestehe ein Integritätsschaden von 20 % (VB 299, S. 1).