4. 4.1. Den Akten ist zusammengefasst im Wesentlichen zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 23. Juni 2019 bei Reinigungsarbeiten aus einer Höhe von 1.5 m auf das ausgestreckte linke Bein gestützt sei und sich dabei am Knie verletzt habe (vgl. die Unfallmeldung vom 26. Juli 2019 in VB 1 sowie die anamnestischen Angaben im Austrittsbericht des Kantonsspitals D. vom 11. Juli 2019 in VB 6, S. 1). In der Folge kam es wegen der bei diesem Sturz zugezogenen bikondylären Tibiaplateaufraktur im Jahr 2019 zu zwei operativen Eingriffen (geschlossene Reposition und Anlage eines externen kniegelenküberbrückenden Fixateurs externe am 23. Juni 2019,