Für die Folgen dieses Ereignisses erbrachte die Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld). Mit Verfügung vom 26. April 2022 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall ab, verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente und sprach dem Beschwerdeführer bei einer Integritätseinbusse von 20 % eine Integritätsentschädigung von Fr. 29'640.00 zu. Die dagegen am 10. Mai 2022 erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 5. September 2022 ab. 2. 2.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 3. Oktober 2022 stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: