in der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme festgehalten, die genaue Arbeitsanamnese gehöre nicht zum Mini-ICF-APP. Eine genaue Exploration sei erfolgt, wie auch in der festgehaltenen Befragung im Gutachten nachgelesen werden könne. Zu den einzelnen Items im Mini-ICF-APP seien zudem genauere Angaben zur Plausibilisierung gemacht worden (VB 104 S. 3).