weiterhin vollumfänglich am Gutachten festgehalten werden könne (VB 104 S. 4). Zudem setzte sich der RAD-Arzt Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in seiner Aktenbeurteilung vom 22. Juni 2022 mit der gutachterlichen Stellungnahme auseinander und hielt fest, die Gutachter hätten die gestellten Rückfragen fachlich kompetent und medizinisch plausibel beantwortet. Es könne darauf abgestellt werden und es ergäbe sich keine Veränderung der Einschätzung im polydisziplinären Gutachten vom 9. November 2020. Weitere medizinische Abklärungen seien nicht indiziert (VB 113 S. 2).