Die Beschwerdeführerin sei vor allem auch Hausfrau und Mutter gewesen und habe zwei Söhne grossgezogen. Nun lebe sie in Scheidung und es werde ebenso darum gehen, wie sie sich nun finanziell selber ein lebenserhaltendes Einkommen erwirtschaften könne. Die Beschwerdeführerin könne es sich heute kaum vorstellen, wieder zu arbeiten, obschon sie noch Hoffnung auf eine Besserung habe. Hingegen würden doch erhaltene psychische Fähigkeiten bestehen, was sich auch im Mini-ICF-APP abgebildet habe, wo die erreichten Punktewerte gut vereinbar seien mit der aufgrund der bei der gutachterlichen Untersuchung erfolgten Befunderhebung und den gestellten Diagnosen (VB 83.7 S. 23).