geklagten Beschwerden wie auch der aktenkundigen und in der Begutachtung erwähnten Erlebnisse zu seiner nachvollziehbar begründeten gutachterlichen Einschätzung. So führte er in Würdigung der Fähigkeiten, Ressourcen und Belastungen aus, wohl würden deutliche Belastungen bestehen, auch mit lebensgeschichtlich frühen Belastungen auch durch wiederholt erlebte häusliche Gewalt. Es würden aber ebenfalls psychosoziale Faktoren bestehen, die eine Rolle spielten mit einer Trennungs- bzw. Scheidungsproblematik und einer angespannten finanziellen Situation. Die Beschwerdeführerin sei vor allem auch Hausfrau und Mutter gewesen und habe zwei Söhne grossgezogen.