Es handle sich bei der Beurteilung aufgrund der heutigen Untersuchung gegenüber der Einschätzung in den Akten um eine andere Beurteilung. So seien in den Akten seitens der behandelnden Psychiaterin viel schwerwiegendere Befunde aufgeführt und vor allem auch im Mini-ICF-APP so gravierende Einschränkungen bzw. hohe Punktzahlen angegeben worden, dass der Beschwerdeführerin praktisch nichts mehr möglich wäre. Die genaue Exploration der täglichen Aktivitäten anlässlich der gutachterlichen Untersuchung widerspreche dem aber (VB 83.7 S. 22). In den Akten werde zudem auch eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung mit dissoziativem Erleben erwähnt.