2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 30. August 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 30. August 2022 sei aufzuheben, und der Beschwerdeführerin sei eine ganze Rente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 30. August 2022 aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Sachverhaltsabklärungen und zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.