Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische, erwerbliche und persönliche Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der medaffairs AG, Basel [medaffairs], vom 9. November 2020). Nach Vornahme einer Abklärung an Ort und Stelle, durchgeführtem Vorbescheidverfahren, Rücksprachen mit dem RAD und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. August 2022 ab.