Dabei sind repetitives Bücken und Aufrichten, repetitives Anheben und Tragen von Gewichten über 10 kg und generell Belastungen von mehr als 15 kg sowie Arbeitstätigkeiten in chronischer Vorneigehaltung des Rumpfes, mit repetitivem Treppengang bzw. mit repetitivem Gehen auf unebener Unterlage und Arbeitstätigkeiten, welche Botengänge über 2 km erfordern, zu vermeiden. Da während der ganztägig zumutbaren Anwesenheit eine 30%ige Leistungseinschränkung aufgrund eines erhöhten Pausenbedarfs und eines langsamen Arbeitstempos besteht, resultiert eine Arbeitsfähigkeit von 70 % (VB 190.4 S. 47).