Aufgrund des bisherigen Verlaufs sei von einer guten Prognose auszugehen (VB 61). Kurz vor Austritt aus der Tagesklinik und bei Aufhellung der depressiven Symptomatik fand eine ADHS-Testung statt, aufgrund deren Ergebnisses die Diagnose einer einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung habe bestätigt werden können (Bericht der Psychiatrischen Dienste E. vom 6. Mai 2015, VB 171). Ab dem 21. Juli 2016 wurde der Beschwerdeführer durch Dr. med. F. behandelt.