5.2.2. Gemäss den Akten war der Beschwerdeführer vom 10. bis am 23. Juni 2014 in der Klinik D. hospitalisiert. Es wurden unter anderem die Diagnosen einer chronischen Ein- und Durchschlafstörung, einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Episode mit/bei psychosozialer Belastungssituation (Arbeitslosigkeit, finanzielle Schwierigkeiten) und die Verdachtsdiagnose einer ADHS gestellt (VB 45 S. 2); eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erfolgte nicht. Ab dem 16. September 2014 wurde der Beschwerdeführer durch den Externen Psychiatrischen Dienst der Psychiatrischen Dienste E. betreut.