Eine Arbeitsunfähigkeit habe während der teilstationären tagesklinischen Behandlung von Januar bis März 2015 bestanden. Auch könnte Mitte/Ende 2019 nochmals vorübergehend eine Teilarbeitsunfähigkeit bestanden haben, da der den Versicherten ambulant behandelnde Psychiater Dr. med. F., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im Bericht vom 22. November 2019 eine mittelgradige Ausprägung einer depressiven Störung, die "heute" nicht mehr habe festgestellt werden können, attestiert habe. In dieser Zeit könnte ebenfalls vorübergehend eine Teilarbeitsunfähigkeit bestanden haben (VB 190.1 S. 14).