2. 2.1. Dem Beschwerdeführer sei von 26.11.2014 bis 14.06.2021 eine volle Invalidenrente und ab 14.06.2021 und bis auf weiteres eine Invalidenrente von mindestens 45% zuzusprechen. 2.2. Eventualiter sei das Verfahren zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin. 4. Dem Beschwerdeführer sei die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der Unterzeichnenden als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu gewähren."