Diese tätigte in der Folge weitere Abklärungen und liess den Beschwerdeführer durch die estimed AG polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 28. September 2021 erstattete Gutachten und die ergänzende Stellungnahme der Gutachter vom 11. März 2022 wies die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 1. September 2022 das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers erneut ab. 2. 2.1. Am 3. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer dagegen fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der SVA Aargau vom 01.09.2022 sei vollumfänglich aufzuheben. -3-