Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil VBE.2018.940 vom 22. August 2019 teilweise gut, hob die Verfügung vom 30. Oktober 2018 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. Diese tätigte in der Folge weitere Abklärungen und liess den Beschwerdeführer durch die estimed AG polydisziplinär begutachten.