Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 1. September 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1962 geborene Beschwerdeführer meldete sich im August 2011 wegen Schulterbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Massnahmen für die berufliche Eingliederung) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem er seine Arbeit als Gipser wieder zu 100 % aufgenommen hatte, verfügte die Beschwerdegegnerin am 23. April 2012, dass derzeit keine beruflichen Massnahmen angezeigt seien.