215 E. 6.1 S. 235 mit Hinweisen). Die Parteikosten sind der unentgeltlichen Rechtsvertreterin zu bezahlen. 6.3.1. Die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers reichte am 20. Dezember 2022 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 13.59 Stunden zu Fr. 250.00 und Barauslagen von Fr. 130.20, total somit Fr. 3'797.50, ausweist.