Schultergelenk sehe eine ganztägige Tätigkeit, leicht bis mittelschwer, vor. Überkopftätigkeiten seien nur zumutbar, wenn es sich um sehr leichte Tätigkeiten handle. Leitern bis zu acht Tritten könnten bestiegen werden. Höhere Leitern und Gerüste könnten aufgrund der Beschwerden im Bereich des "AC-Gelenkes rechts" nicht bestiegen werden und es dürften keine absturzgefährdenden Positionen eingenommen werden. Es bestehe Arbeitsfähigkeit "im Rahmen des Zumutbaren" (vgl. VB 112 S. 5).