Er empfehle dem Beschwerdeführer, mit dem Operateur die Entfernung des Dogbones im Bereich der Clavicula zu besprechen (VB 112 S. 4). Die bisher durchgeführte Tätigkeit als Linienspezialist sei nicht mehr im bisherigen Umfang zumutbar. Die "Zumutbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" bezogen auf das rechte -4-