Das Kantonsspital G. stellte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen betreffend die hämatogene Spondylodiszitis aus. Dr. med. B. anerkannte mangels dokumentierter Funktionsdefizite eine Arbeitsunfähigkeit lediglich für die Dauer der Hospitalisation anlässlich der Biopsie (4. bis 7. Februar 2021; Stellungnahme vom 6. Mai 2021, VB 54 S. 2).