Eine maximal dreimonatige Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Prothesenimplantation sei plausibel. Das Kantonsspital G. habe eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Dezember 2019 für körperlich schwere Arbeit attestiert. In einer angepassten Tätigkeit sei angesichts des komplikationslosen Verlaufs eine maximal dreimonatige Arbeitsunfähigkeitsdauer plausibel (Stellungnahme vom 6. Mai 2021, VB 54 S. 2). Dr. med. H. Feststellungen stehen in Übereinstimmung mit den Akten (Bericht des Kantonsspitals G. vom 20. November 2019, VB 39 S. 5). Auch in den zuletzt eingereichten Berichten des Kantonsspitals G. werden keine Arbeitsunfähigkeiten bestätigt (VB 70 S. 6 ff.); dies sogar, obwohl im