Er sei in einem Substitutionsprogramm und leide an chronischen Rücken- und Knieproblemen. Mangels weitergehender Feststellungen hatte sich daher Dr. med. B. nicht näher mit der Bestätigung vom 6. Juli 2022 auseinanderzusetzen. 4.4. Zu den vom Beschwerdeführer behaupteten Revisionsgründen ist Folgendes festzuhalten: