titative Element einer relevanten, die Arbeitsfähigkeit schmälernden Veränderung des Gesundheitszustandes nicht zwingend etwas ausgesagt (Urteil des Bundesgerichts 8C_175/2019 vom 30. Juli 2019 E. 3.2.1). Es kommt einzig darauf an, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit hat (BGE 136 V 279 E. 3.2.1 S. 281). Zu diesen äussert sich Dr. med. C. nicht, so dass eine gesundheitliche Verschlechterung aus ihrem Bericht nicht abgeleitet werden kann.