4.2. Im Rahmen der Neuanmeldung vom 8. Januar 2021 (VB 47) nahm Dr. med. B. vom RAD am 6. Mai 2021 (VB 54), 24. Januar 2022 (VB 66) und 8. August 2022 (VB 74) Stellung zu den in den Akten liegenden ärztlichen Berichten und kam zum Schluss, es liege keine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustands mit längerdauerndem negativen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gegenüber dem Vorzustand gemäss Verfügung vom 27. September 2019 vor.