"1. Die Verfügung vom 8. September 2022 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit dem unterzeichneten Advokaten als Rechtsvertreter zu bewilligen. 3. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Am 5. Oktober 2022 bewilligte der Instruktionsrichter dem Beschwerdeführer verfügungsweise die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte Gaël Jenoure, Advokat in Aarau, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter.