mit Blick auf die Ergebnisse der in Umsetzung des Urteils des Versicherungsgerichts VB.2021.70 vom 25. Mai 2021 von der Beschwerdegegnerin vorgenommenen weiteren entsprechenden Abklärungen für das vom Beschwerdeführer nicht in Frage gestellte, in der angefochtenen Verfügung auf Fr. 79'430.00 festgesetzte Valideneinkommen per 2018. 2. 2.1. Vorab ist auf die formelle Rüge des Beschwerdeführers einzugehen, wonach die Beschwerdegegnerin seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe.