29 Abs. 1 IVG) – frühestmöglichen Anspruchsbeginns am 1. Oktober 2018) voll arbeitsfähig ist, gibt dies insbesondere mit Blick auf die Stellungnahme von RAD-Ärztin Dr. med. B., Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 17. Oktober 2018 (VB 79), ein von der Unfallversicherung eingeholtes polydisziplinäres Gutachten vom 31. Dezember 2020 (VB 121.2, S. 1 ff.) und auch die weiteren medizinischen Akten zu keinerlei Weiterungen Anlass. Gleiches gilt -4-