" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 2. September 2022 sei aufzuheben. -3- 2. Die Beschwerdegegnerin habe dem Beschwerdeführer mindestens eine halbe Invalidenrente zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 18. April 2023 hielt der Beschwerdeführer im Wesentlichen an seiner Beschwerde und deren Begründung fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: