1.2. In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen die erwerblichen Umstände vor Eintritt des Gesundheitsschadens betreffend vor. Anschliessend entschied sie mit Mitteilung vom 8. April 2022, rückwirkend die Kosten der Umschulung des Beschwerdeführers zum Fahrlehrer vollständig zu übernehmen sowie ein entsprechendes Taggeld zu gewähren. Ferner verneinte sie nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 2. September 2022 abermals einen Invalidenrentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 30. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: