Nachdem der Beschwerdeführer die Prüfung zum Fahrlehrer im Oktober 2020 bestanden hatte, verfügte die Beschwerdegegnerin am 19. Januar 2021 gemäss ihrem Vorbescheid. Die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2021.70 vom 25. Mai 2021 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des für die Festsetzung des Valideneinkommens relevanten Sachverhalts und zur anschliessenden neuerlichen Entscheidung an die Beschwerdegegnerin zurück.