In seiner diesbezüglichen von der Beschwerdegegnerin am 12. Dezember 2022 im Beschwerdeverfahren verurkundeten Stellungnahme vom 7. Dezember 2022 hielt Dr. med. D. fest, der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers habe sich mit der neu diagnostizierten und auf das Ereignis vom 4. August 2020 zurückzuführenden Schulterinstabilität seit dem Zeitpunkt des "letzten Behandlungsabschluss[es]" per 31. August 2022 verschlimmert. Mit der von Prof. Dr. med. F. geplanten Schulteroperation sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Besserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes zu erreichen.