2.4. Am 29. November und 1. Dezember 2022 verurkundete der Beschwerdeführer weitere medizinische Akten. In der Folge beantragte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 gestützt auf eine neuerliche versicherungsmedizinische Beurteilung von Dr. med. D. vom 7. Dezember 2022 Folgendes: -3- "Die Beschwerde sei insoweit gutzuheissen, als der per 31. August 2022 erfolgte Fallabschluss aufzuheben sei und weiterhin Taggelder- und Heilkosten auszurichten seien, bis ein neuer Entscheid über weitere Leistungsansprüche dereinst bei Erreichen des medizinischen Endzustandes zu erlassen sei."