2.3. Mit Eingaben vom 14. Oktober und 10. November 2022 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Akten ein. Die Beschwerdegegnerin hielt in der Folge mit Eingabe vom 17. November 2022 gestützt auf eine Beurteilung ihres Versicherungsmediziners Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 16. November 2022 an ihrem Antrag und dessen Begründung fest.