2. 2.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 29. September 2022 (Postaufgabe) beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss, der Einspracheentscheid vom 6. September 2022 sei aufzuheben und es seien ihm eine Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung zuzusprechen. An diesen Anträgen hielt er mit einer weiteren Eingabe vom 5. Oktober 2022 fest. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 11. Oktober 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.