6. Die Beschwerdeführerin macht unter anderem – unter Hinweis auf zwei im Beschwerdeverfahren eingereichte Berichte der Radiologie des Spitals D. je vom 26. Oktober 2021 (vgl. Beschwerdebeilagen [BB] 6 f.) – geltend, sie leide seit einiger Zeit an Rückenschmerzen. Die Diagnose schwerer bilateraler Spondylarthrosen an der Lendenwirbelsäule liege vor; zur "Klärung" ihrer Arbeitsfähigkeit müsse das bidisziplinäre SMAB-Gutachten daher ergänzt werden (vgl. Beschwerde, S. 9). -6-