" 1. Die Verfügung vom 10. Dezember 2021 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. -3- 3. Eventualiter sei der Sachverhalt an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer medizinischer Abklärungen zurückzuweisen. 4. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zuzusprechen und die Unterzeichnende als unentgeltliche Vertreterin einzusetzen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin."